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DAUERRABATT
Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.
D & O – VERSICHERUNG
(amerik. „Directors and Officers Liability Insurance“) ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
DECKUNGSBEITRAG
ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete
Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.
DECKUNGSKAPITAL
nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.
DECKUNGSSUMME
ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.
DECKUNGSSTOCK
werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens-, privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.
DECKUNGSZUSAGE
auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.
DEFERRED COMPENSATION
engl. „aufgeschobene Vergütung“: Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,– im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.
DEKONTAMINATION
Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durch Löschwasser).Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.
DIEBSTAHL
auch „einfacher“ Diebstahl genannt: Wegnahme einer beweglichen Sache, um sie sich anzueignen.
Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl wird einfacher Diebstahl von den Versicherern üblicherweise nicht versichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahlversicherung, Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung)
DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT
bedeutet, dass jeder Versicherer des EU Raums in einem anderen EU-Staat Versicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land niedergelassen zu sein.
DIREKTVERSICHERUNG (Direkte Leistungszusage)
Begriff aus der Betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, der daraus direkt begünstigt ist. Für das Unternehmen sind die Prämien gemäß EStG §3/15 bis zu Euro 300,–p.a. lohnnebenkostenfrei, für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig siehe auch Freiwillige Zukunftssicherung.
DIREKTVERTRIEB
Ist der Vertrieb von Versicherungen auf direktem Wege – meist ohne persönliche Beratung. Information, Vertragsabschluss und Schadensregulierungen finden telefonisch, per Post, Fax oder Online statt.
DOPPELVERSICHERUNG
liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart versichert ist, dass alle
Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall leisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme – der Versicherungsnehmer erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache (Bereicherungsverbot)
DREAD-DISEASE
wörtlich „schwere Erkrankung“. Die Dread Disease Versicherung erbringt im Rahmen einer Lebensversicherung die versicherte Leistung bereits beim Auftreten von bestimmten schweren Erkrankungen, wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Bypass Operationen oder Organtransplantationen. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich durch die Zahl der versicherten Krankheiten und die
Vertragsgestaltung.
DRITTE
Darunter versteht man (Dritt)Geschädigte in der Haftpflichtversicherung, die gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen geltend machen. In der Lebens- oder Unfallversicherung ist der „Dritte“ die für die Leistung bezugsberechtigte Person.
DYNAMIKKLAUSEL
auch Zuwachsplan genannt – wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen angewendet und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Bei Abschluss einer Dynamikklausel in der Lebensversicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung im Zuge der Erhöhungen.