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NACHBESSERUNG
im Rahmen der Gewährleistung besteht die Verpflichtung zur Nachbesserung eines Werkes zur Beseitigung von Mängeln. Solche vertraglichen Erfüllungen sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung können jedoch bestimmte Aufwendungen, die infolge Nachbesserung des Endproduktes bzw. einer anderen Schadensbeseitigung entstehen, mitversichert werden
NACHHAFTUNG
Bedeutet, dass der Versicherer auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z.B. durch Pensionierung oder Geschäftsaufgabe) noch für einen begrenzten Zeitraum Deckung gewährt. Dies ist z.B. bei Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen bei beratenden und planenden Berufen sehr wichtig: durch die Nachhaftung wird Schutz für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden und deren Folgen erst nach Vertragslaufzeit bekannt werden, gewährt. Bei Notaren, Rechtsanwälten und Mediatoren ist eine unbegrenzte Nachhaftung vorgeschrieben.
Auch in der Rechtsschutzversicherung (Fahrzeug- und Mietenrechtsschutz) gilt eine Nachhaftung für Versicherungsfälle, die während der Versicherungslaufzeit eingetreten und erst nach Vertragsbeendigung bekannt wurden. Manche Versicherer gewähren in der Betriebsunterbrechungsversicherung ebenfalls eine Nachhaftung für die Kosten der Betriebsauflösung infolge bleibender Arbeitsunfähigkeit oder Tod der versicherten Person.
NACHMELDEPFLICHT
gilt bei Personenversicherungen und bedeutet, dass Veränderungen des Gesundheitszustandes zwischen Antragstellung und Polizzierung (Antragsannahme) dem Versicherer unverzüglich schriftlich zu melden sind. Bei Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen besteht grundsätzlich eine Nachmeldepflicht bei Wechsel in einen anderen Beruf oder Ausübung einer risikoreichen Sportart bzw. Betätigung (einige Versicherer verzichten darauf).
NACHVERSICHERUNG
ist eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Manche Versicherer bieten solche Nachversicherungen bei Lebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung an (Nachversicherungsgarantie). Bei Vereinbarung einer Indexklausel wird die Versicherungssumme mittels einer Nachversicherung jeweils zur Hauptfälligkeit des Vertrages gemäß Verbraucherpreisindex entsprechend angehoben.
NATURGEWALTEN
In der KFZ-Kaskoversicherung sind Naturgewalten mitversichert – es handelt sich dabei um die unmittelbare Einwirkung von Sturm (Wind ab 60km/h), Schneedruck, Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Blitzschlag, Felssturz, Hagel, Steinschlag, Erdrutsch.
NEBENGEBÜHREN
sind Beträge, wie etwa Ausfertigungsgebühr für den Versicherungsvertrag, Aufnahmegebühr oder Hebegebühr für die Folgeprämie oder aber Mahnspesen, die mit der Versicherungsprämie vorgeschrieben werden.
NEBENVERSICHERUNG
ist dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer dieselbe Sache oder dasselbe Risiko gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungen eindeckt – die Gesamtversicherungssumme darf jedoch nicht den Wert der versicherten Sache übersteigen.
NETTOPRÄMIE
ist die Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer und ohne Nebengebühren.
NEUWERT
sind die Kosten, die für die Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in neuwertigem Zustand gleicher Art und Güte aufgewendet werden müssen.
NEUWERTVERSICHERUNG
Bei Sachversicherungen handelt es sich in der Regel um Neuwertversicherungen – der Versicherer entschädigt daher im Schadensfall den Neuwert der versicherten Sachen (bzw. im Falle der Reparatur der beschädigten Sachen die Reparaturkosten). Eine Entwertung aufgrund Alter und Abnützung wird außer Acht gelassen (außer der Zeitwert der versicherten Sache beträgt zum Schadenszeitpunkt bereits weniger als 40 Prozent des Neuwertes). Bei Abschluss einer Versicherung sollte daher die Versicherungssumme stets dem Neuwert der versicherten Sachen entsprechen!
NICHTRAUCHERTARIF
Einige Versicherungen haben prämiengünstigere Risikoversicherungen (Ablebensvorsorge) für Nichtraucher entwickelt. Bei der Kalkulation geht man von Sterbetafeln aus, die nur Nichtraucher enthält; da Nichtraucher normalerweise eine größere Lebenserwartung haben als Raucher und somit weniger Ablebensleistungen von den Versicherern ausgezahlt werden müssen, ist die Versicherungsprämie niedriger. Als Nichtraucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht geraucht hat.
NIEDERLASSUNGSFREIHEIT
ist das Recht von Versicherungsgesellschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedsstaat ohne weitere Zulassung tätig zu werden. Sie müssen sich nur über deren zuständige Herkunftslandbehörde zum Geschäftsbetrieb anmelden und werden von der jeweiligen Sitzlandaufsicht beaufsichtigt. Dieselben Rechte gelten für Versicherungsvermittler.
NOTLEIDENDE RISIKEN
dabei handelt es sich um Versicherungsverträge, die einen schlechten Schadensverlauf aufweisen, gekündigt werden und von keinem neuen Versicherer angenommen werden. Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsverband wenden, wenn er nachweist, dass mindestens drei Versicherer seinen Antrag abgelehnt haben – er wird dann einem Haftpflichtversicherer nach einem Turnusplan zugewiesen (dieser kann bis maximal 50% Tarifzuschlag sowie einen Schadenersatzbeitrag von maximal einer Jahresprämie verlangen).