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INDEXKLAUSEL
ist eine Wertsicherungsklausel in Verträgen. Versicherungsverträge werden in der Regel gemäß
Verbraucherpreisindex (Gebäudeversicherungen gemäß Baukostenindex) wertangepasst. In der Lebensversicherung bringt die Indexklausel den Vorteil, dass Wertanpassungen ohne neuerliche Gesundheitsprüfung der versicherten Person durchgeführt werden.
INDIREKTER BLITZSCHLAG
INDIREKTVERSICHERUNG
Form der betrieblichen Lebensversicherung. Das Unternehmen schließt als Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter für den jeweiligen Mitarbeiter als versicherte Person einen Versicherungsvertrag ab (z.B. für die Abfertigungsansprüche des Mitarbeiters). Den Erlös erhält im Leistungsfall (Pensionsantritt oder Todesfall) das Unternehmen, das damit die Ansprüche des Mitarbeiters befriedigt.
INDUSTRIEVERSICHERUNG
umfasst die Versicherung verschiedener industrieller Risiken wie z.B. Feuer-, Haftpflicht-, Transport-, Betriebsunterbrechungsversicherung.
INNERE UNRUHEN
Liegen vor, wenn ein Teil eines Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung durch Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen stört. Meist sind solche Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
wird als Ergänzung zur Kfz-Versicherung angeboten und bietet Versicherungsschutz bei Unfällen für die Insassen des versicherten Fahrzeuges unabhängig vom Verschulden. Sinnvoll ist eine Insassenunfallversicherung für den Lenker, da dieser bei selbstverschuldeten Unfällen keine
Leistungen erhält. Bei Unfällen durch höhere Gewalt, wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann bzw. die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht ausreicht, ist die Insassenunfallversicherung ebenfalls ein wichtiger Schutz.
Versichert werden können Leistungen bei Invalidität, Unfalltod, ein Taggeld und Unfallkosten.
Man unterscheidet bei der Insassenunfallversicherung zwischen Pauschalsystem: die Versicherungssumme wird unter allen, zum Zeitpunkt des Unfalls im Fahrzeug befindlichen
Insassen aufgeteilt. Beim Platzsystem ist jeder Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Versicherungssumme versichert.
INTERESSEWEGFALL
eine Versicherung erlischt, wenn das versicherte Interesse wegfällt (z.B. bei Totalschaden, Veräußerung einer Sache, Zurücklegung/Entzug der Gewerbeberechtigung für die versicherte Tätigkeit).
INVALIDITÄT
bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung erbringt die vereinbarte Leistung (je nach dem Invaliditätsgrad), wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird.
INVALIDITÄTSGRAD
gibt den Grad der bleibenden Behinderung nach einem Unfall (in Prozentsätzen) an, der durch völligem Verlust bzw. volle Funktionsuntüchtigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen entsteht. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetretenen Invaliditätsgrad (siehe auch Gliedertaxe)