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SACHVERSICHERUNG
leistet Ersatz bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sachen. Die wichtigsten Sachversicherungen sind Gebäude- und Haushaltsversicherungen sowie industrielle und gewerbliche Feuerversicherungen.
SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN
Bei Unstimmigkeiten im Schadensfall kann jeder Vertragspartner einen Sachverständigen zur Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens beauftragen. Beide Sachverständige wählen einen dritten als Obmann – dieser entscheidet über strittige Punkte bzw. Abweichungen der beiden Gutachten. Grundsätzlich sind die Gutachten der Sachverständigen verbindlich und Grundlage für die Entschädigung.
SCHADENFALLKÜNDIGUNG
Nach Eintritt eines Schadensfalles in der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag unter Beachtung bestimmter Fristen kündigen (paritätisches Kündigungsrecht).
SCHADENFREIHEITSRABATT
wird von Versicherern bei schadensfreiem Verlauf und meist entsprechender Vertragsdauer gewährt z.B. in der Kaskoversicherung.
SCHADENSMELDUNG
Bei Eintritt eines Schadensfalles muss unverzüglich eine Schadensmeldung an den Versicherer erfolgen (in der Regel innerhalb von 3 Tagen). Sie sollte die wichtigsten Informationen über den Hergang, Ursache und Ausmaß enthalten. Befolgen Sie unbedingt die Weisungen des Versicherers. Bei Haftpflichtschäden geben Sie dem geschädigtem Dritten gegenüber kein Schuldbekenntnis ab, sondern überlassen die Prüfung dem Versicherer. Bei Personenschäden, bei Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Parkschaden, Wildschäden, Fahrerflucht und Vandalismus an Ihrem KFZ verständigen Sie sofort die Polizei.
SCHADENMINDERUNGSPFLICHT
ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers – er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
SCHADENQUOTE
sind die vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen (in Prozent ausgedrückt) und stellen ein Parameter für die Preispolitik der Versicherer dar.
SCHLÜSSELPERSONENVERSICHERUNG (Keyman-Versicherung)
Ist eine Ablebensversicherung oder Unfallvorsorge, die ein Unternehmen für verantwortlich leitende Personen (Mitarbeiter in Schlüsselpositionen) abschließt, um bei Invalidität oder Ableben den finanziellen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
SCHLUSSGEWINN
bedeutet, dass Teile der Gewinnbeteiligung bei Lebensversicherungen nicht laufend, sondern erst am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben werden.
SCHMERZENSGELD
ist die Ablöse in Geld für körperliche oder seelische Verletzungen. Der Geschädigte kann für solche
Beeinträchtigungen eine entsprechende Entschädigung verlangen.
SCHWEIGEPFLICHT-ENTBINDUNGSKLAUSEL
Am Versicherungsantrag von Personenversicherungen integrierte Klausel – durch die Unterschrift des Versicherungsnehmers entbindet dieser Ärzte und Sozialversicherungsträger von der ärztlichen Schweigepflicht, um damit dem Versicherer die Auskunftseinholung über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen zu ermöglichen bzw. die Todesfallursache im Leistungsfall zu ermitteln.
SCHWERE ERKRANKUNG - Dread Disease Versicherung
Es handelt sich hierbei um eine erweiterte Form der Lebensversicherung: die Versicherungsleistung wird bereits bei ausgewählten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinsonsche Krankheit erbracht.
SELBSTBEHALT
bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat (einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz des Schadens). Liegt die Schadenhöhe unter dem Selbstbehalt, so erbringt der Versicherer keine Leistung. Durch die Vereinbarung von Selbstbehalten kann man eine Prämienreduktion erreichen. Bei Kasko- und bestimmten Haftpflichtversicherungen werden grundsätzlich Selbstbehalte im Schadensfall vorgeschrieben.
SELBSTMORD
Bei Selbstmord der versicherten Person wird in der Lebensversicherung nicht die Versicherungssumme, sondern lediglich das Deckungskapital ausbezahlt (Ausnahme: wenn die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, wird die volle Leistung erbracht). Viele Versicherer leisten die volle Versicherungssumme bei Selbstmord, wenn der Abschluss der Versicherung zumindest drei Jahre zurück liegt oder aber bei Vereinbarung der sog. Unanfechtbarkeitsklausel ohne Wartezeit.
SENGSCHADEN
entsteht durch Hitzeeinwirkung ohne Flammenbildung (z.B. durch Glut, Heizkörper, Bügeleisen) und ist in der Feuerversicherung nicht gedeckt.
SKADENZ (Hauptfälligkeit)
ist das Datum der Fälligkeit der Prämienzahlung für die vereinbarte Versicherungsperiode.
SOFORTRENTE
Mit einer einmaligen Kapitalzahlung (Einmalerlag) in eine Lebensversicherung kann man eine sofort beginnende lebenslange oder zeitlich begrenzte Rentenzahlung vereinbaren.
SOLVABILITÄT
ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens
SPARPRÄMIE
Die Prämie von Lebensversicherungen besteht aus einem Spar- und Risikoteil (sowie Kostenanteil) Die Sparprämie wird verzinslich angesammelt und bildet am Ende der Laufzeit die Erlebenssumme.
SPERRSCHEIN
bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten gesperrt (vinkuliert) wird. Dies geschieht meist im Zuge von Finanzierungen und betrifft meist die Feuerversicherung für das zu finanzierende Objekt sowie Lebensversicherungen als Absicherung für den Todesfall des Kreditnehmers.
SPITALGELD
kann man als Zusatzdeckung zu einer privaten Unfall- und Krankenversicherung beantragen. Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Spitalsaufenthaltes erhält man einen fix vereinbarten Tagessatz.
SPITALSKOSTENVERSICHERUNG
deckt sämtliche Kosten eines Spitalsaufenthaltes (Behandlungs-, Operations-, Aufenthalts- und
Verpflegungskosten) inklusive Transportkosten. Abschließbar ist diese Vorsorge als Ersatz einer Sozialversicherung für Nicht-Sozialversicherte oder aber als Erweiterung der Sozialversicherung für die Behandlung als Sonderklassepatient mit freier Krankenhaus- und Arztwahl.
SPRINKLER-LECKAGEVERSICHERUNG
Sprinkler sind selbsttätige Feuerlöschanlagen. Bei Gebäuden oder Betrieben, die mit einer solchen Sprinkleranlage ausgestattet sind, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Gedeckt sind Schäden durch bestimmungswidriges Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus solchen Anlagen.
STAATLICH GEFÖRDERTE ZUKUNFTSVORSORGE (Pensionszusatzversicherung)
ist eine private Pensionsvorsorge mit laufender Beitragszahlung, die vom Staat gefördert wird: zu den einbezahlten Prämien wird eine staatliche Prämie zwischen 8,5% und 13,5% p.a. gewährt. Darüber hinaus ist diese Art der Vorsorge von der Versicherungssteuer befreit. Bei Pensionsantritt erhält die versicherte Person eine garantierte lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension. Veranlagt werden die Beiträge zu mindestens 40% in vorwiegend heimischen Aktien – wobei bei Auszahlung der Pensionsleistung jedenfalls eine Kapitalgarantie gewährt wird. Die Mindestvertragsdauer beträgt 10 Jahre. Alle Personen, die in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und keine gesetzliche Alterspension beziehen, können diese begünstigte Vorsorge abschließen.
STERBEGELDVERSICHERUNG
ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.
STERBETAFELN
werden vom Österreichischen Statistischen Zentralamt im 10-Jahres-Rhythmus erstellt und dienen den Versicherungsunternehmen zur Kalkulation der Lebenserwartung. Neben dem Rechnungszins sind die Sterbetafeln wichtige Grundlage für die Prämienberechnung von Lebensversicherungen. Daraus ergibt sich wiederum die Renten- bzw. Kapitalleistung am Ende der Laufzeit. Derzeit werden die Sterbetafeln aus 2021 verwendet.
STICHTAGSVERSICHERUNG
Begriff aus der Sachversicherung. Unterliegt der versicherte Warenwert starken jährlichen Schwankungen, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert an den Versicherer. Die Prämienabrechnung erfolgt zeitanteilig entsprechend den gemeldeten Werten.
STILLLEGUNG
im Kfz-Bereich: bei Rücklegung der Kennzeichen für eine bestimmte Zeit (z.B. bei Motorrädern während der Wintermonate) kann man bei manchen Versicherern Prämien sparen. Es sind jedoch bestimmte Hinterlegungsfristen zu beachten! In der Lebensversicherung: Aussetzung der Prämienzahlung durch Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum, wie etwa bei Arbeitslosigkeit, Zeit beim Bundesheer oder während der Karenzzeit.
STURMVERSICHERUNG (Elementarschadenversicherung)
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm (ab 60 km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser. Nur gegen zusätzliche Vereinbarung mitversichert sind Schäden an Verglasungen.